Arbeitsrecht

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN IM BEREICH ARBEITSRECHT

  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen der Luftsicherheitsbranche zu allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts. Z. B. Führen von Kündigungsschutzprozessen, Beschlussverfahren bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung mit Gewerkschaften, Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Auslegungsfragen von Tarifverträgen, Prüfung und Klärung der Anwendbarkeit der jeweiligen arbeits- und tarifvertraglichen Regelungen in den einzelnen Arbeitsverhältnissen nach Unternehmensverschmelzungen.
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Betrieben bei Betriebsteilschließungen und arbeitsrechtlicher Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wie Kündigungen, Betriebsratsanhörungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat. 
  • Beratung und gerichtliche Vertretung eines koreanischen Elektronikunternehmens im Rahmen einer Umstrukturierung und des damit einhergehenden Personalabbaus von ca.100 Mitarbeitern bei vorhandenem Betriebsrat.
  • Beratung eines Unternehmens bei beabsichtigtem Erwerb der Techniksparte einer zuvor in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Anstalt des öffentlichen Rechts. In diesem Zusammenhang Prüfung und Risikobewertung der Arbeits-, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der betrieblichen Altersversorgungsregelungen.
  • Beratung von Familienunternehmen bei geplanten Kauf eines weiteren Betriebs zu Fragen des Betriebsübergangs (§ 613 a BGB), insbesondere Prüfung und Beratung hinsichtlich des Übergangs von Mitarbeitern und deren Rechte und Pflichten, des möglichen Personalabbaus und tarifrechtlichen Fragen. Mehrfach arbeitsrechtliche Beratung der Mandantin bei der Übernahme von Filialen der Konkurrenz mit Betriebsmitteln und Arbeitnehmern. Führen von arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen.
  • Prüfung, ob weiterhin tarifliche Bindung der Mandantin besteht - ggf. unter allgemeinverbindliche Tarifverträge - nach Schließung des produzierenden Gewerbes in Deutschland, Verlagerung der Produktion ins Ausland und Verbleib des Vertriebs in Deutschland.
  • Beratung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen geplanter Umstrukturierung von Abteilungen und örtlicher Zusammenlegung zur Frage, ob eine Betriebsänderung im Sinne des Hessischen Personalvertretungsrechts vorliegt sowie ob und ggf. inwieweit der Personalrat zu beteiligen ist.
  • Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in arbeitsgerichtlichen Verfahren nach Anpassung/ Neustrukturierung der tarifvertraglichen Regelungen in den alten und neuen Bundesländern.
  • Beratung der Geschäftsführung nach Übernahme eines Betriebes wegen der Frage, ob und inwieweit Tarifbindung beendet werden kann.
  • Beratung eines Unternehmens bei der Verhandlung von Haustarifverträgen im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeberverband, weiteren, die Haustarifverträge verhandelnden Unternehmen und Gewerkschaften.
  • Beratung für Unternehmen, ob im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB übernommene und an ehemalige Arbeitgeberin sodann überlassene Arbeitnehmer wieder an frühere Arbeitgeberin übertragen werden können bzw. welche Wege aus der nun unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung gefunden werden können.
  • Beratung eines Unternehmens nachdem die Deutsche Rentenversicherung Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Unwirksamkeit des Tarifvertrages forderte.
  • Beratung der deutschen Niederlassung einer weltweit führenden Antriebeherstellerin vor und nach einer Fusion zu Fragen des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB sowie zu Fragen den Übertragungsmöglichkeiten von Tätigkeiten der Arbeitnehmer auf andere Tochtergesellschaften.
  • Beratung von Unternehmen nach der Übernahme zur nun konzernweiten Anpassung der Daten und Datenübertragung ins europäische und außereuropäische Ausland, Anpassung der konzernweiten Internet-/ E-Mailnutzung, Dienstwagenregelung und zur geplanten Betriebsverlagerung.
  • Beratung mehrerer Mandanten bei Inanspruchnahme durch die Deutsche Rentenversicherung auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen angeblicher Beschäftigung von Scheinselbständigen.
  • Beratung Unternehmen zu Fragen der Umsetzung der DS-GVO und des BDSG-neu, insbesondere Beratung eines Energieversorgers zur Umsetzung der DS-GVO und des BDSG-neu durch Betriebsvereinbarung.
  • Beratung für Unternehmen, wie Verbot der privaten E-Mail- und Internetnutzung im Betrieb umgesetzt werden kann.
  • Beratung von Unternehmen zu Regelungen der Dienstwagennutzung.
  • Anpassen von Arbeitsverträgen im Zusammenhang mit der geplanten Einstellung von Softwareentwicklern und den in diesen Fällen besonderen Anforderungen an Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums zu Gunsten des Arbeitgebers.
  • Beratung von Unternehmen in Bezug auf Verträge zur Finanzierung und späteren Rückzahlung der Fortbildungskosten durch die Mitarbeiter im Rahmen von Hochschulstudien und Fortbildungsmaßnahmen.
  • Beratung von Unternehmen im Fall der Veröffentlichung von beleidigenden, diffamierenden Äußerungen im Internet durch Arbeitnehmer oder Kunden.
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