AUSGEWÄHLTE REFERENZEN IM BEREICH CORPORATE GOVERNANCE & ORGANBERATUNG
ZURÜCK ZU EXPERTISE
- Beratung des Organmitglieds einer euopäischen Investmentbank in Bezug auf regulatorische Verhaltenspflichten inkl. Abstimmung mit der Bafin und FSA.
- Beratung des Aufsichtsrats eines M-DAX gelisteten Unternehmens in Bezug auf Verhaltenspflichten bei einer bevorstehenden Übernahme ihrer Gesellschaft durch einen ausländischen Bieter.
- Beratung des CEOs eines großen mittelständischen Unternehmens in Bezug auf Verhaltenspflichten bei drohender Insolvenz der Gesellschaft.
- Diverse Private Equity Funds bei der Implementierung geeigneter Zustimmungs- und Überwachungsmechanismen in den von ihnen erworbenen Gesellschaften inkl. der Einführung entsprechender Mechanismen bei den ausländischen Tochtergesellschaften.
- Beratung eines asiatischen Investors bei der Implementierung eines ausgewogenen Kontrollsystems bei der von ihm erworbenen deutschen Unternehmensgruppe.
- Beratung der Gesellschafter bzw. Beiräte bei der Implementierung geeigneter Managementincentivierungsprogramme und deren Würdigung unter steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten.
- Beratung einer börsennotierten deutschen Gesellschaft bei der Umsetzung eines neuen Vergütungs- und Anreizsystems für deren Vorstände.
- Verteidigung eines Aufsichtsratsmitgliedes gegen erhobene Schadensersatzansprüche von Investoren.
- Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung und Gesellschafter bei insolvenznahen Situationen.
- Erstellung von Anstellungs- und Beraterverträgen für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte inkl. Beratung im Zusammenhang mit deren Ausscheiden.